Heilpraktiker Ausbildung / Heilpraktikerausbildung
Ziele der Überprüfung
Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
Jedes Bundesland hat seine eigenen Richtlinien zur Durchführung der Heilpraktikerprüfung, in denen Inhalt und Ziel der Überprüfung abgesteckt werden. Diese sind einander prinzipiell sehr ähnlich, dennoch sollte sich jeder die für sein Bundesland geltenden besorgen. Diese erhält man bei den zuständigen Ministerien für Gesundheit, Familie und Soziales.
Ziel der Überprüfungen ist es festzustellen, ob die angestrebte Ausübung der Heilkunde durch die antragstellenden Personen eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. Die Überprüfung dient somit der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung und des einzelnen Menschen.
Sie ist andererseits aber keine Prüfung im Sinne einer Leistungskontrolle zur Feststellung einer bestimmten Befähigung. Daraus folgt, daß sie sich auf die Feststellung beschränken muß, ob der Stand der Kenntnisse und Fähigkeiten der antragstellenden Person Anhaltspunkte dafür bietet, daß eine heilkundliche Tätigkeit durch sie zu einer Schädigung der menschlichen Gesundheit führen könnte. In diesem Rahmen muß die Überprüfung allerdings die wesentlichen Gegenstände umfassen, die für eine solche Feststellung erheblich sind. Neben der hinreichenden Beherrschung der deutschen Sprache und der Kenntnis der einschlägigen gesundheitsrechtlichen Vorschriften gehören dazu notwendigerweise auch diejenigen fachlichen Grundkenntnisse der Medizin, ohne deren Beherrschung heilkundliche Tätigkeiten mit Gefahren für die menschliche Gesundheit verbunden sein können. Durch die Überprüfung muß insbesondere auch festgestellt werden können, ob die antragstellende Person die Grenzen ihrer Fähigkeiten und der Handlungskompetenzen von Heilpraktikern klar erkennt, sich der Gefahren bei einer Überschreitung dieser Grenzen bewußt ist und bereit ist, ihr Handeln entsprechend einzurichten.
Gegenstände der Überprüfung sind:
- Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtliche Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der Heilpraktiker
- Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie Pathophysiologie
- Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen und der übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie schwerwiegender seelischer Krankheiten
- Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
- Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
- Injektions- und Punktionstechniken
- Deutung grundlegender Laborwerte.